Mindest-Personalkraftstunden je Gruppe und Woche (Anlage zu § 33 KiBiz)
Wie viele Personalkraftstunden eine Gruppe je Woche mindestens braucht, nach Gruppenform und gebuchter Betreuungszeit, je Kind gerechnet — die Rechnung hinter jedem Dienstplan — und wie voll eine Gruppe ist (prozentuale Wertigkeit je Kind).
Mindest-Personalkraftstunden je Gruppe und Woche nach der Anlage zu § 33 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Nordrhein-Westfalen Gruppenform I (2 Jahre bis Einschulung, bis 20 Kinder) 25 Wochenstunden: 55,0 h Fachkraft 35 Wochenstunden: 77,0 h Fachkraft 45 Wochenstunden: 99,0 h Fachkraft Gruppenform II (unter 3 Jahren, bis 10 Kinder) 25 Wochenstunden: 55,0 h Fachkraft 35 Wochenstunden: 77,0 h Fachkraft 45 Wochenstunden: 99,0 h Fachkraft Gruppenform III (3 Jahre bis Einschulung, bis 25 Kinder) 25 Wochenstunden: 27,5 h Fachkraft + 27,5 h Ergänzungskraft 35 Wochenstunden: 38,5 h Fachkraft + 38,5 h Ergänzungskraft 45 Wochenstunden: 49,5 h Fachkraft + 49,5 h Ergänzungskraft Die Werte gelten je Gruppe, wenn alle Kinder dieselbe Betreuungszeit gebucht haben. Bei gemischten Buchungen wird je Kind gerechnet: Fachkraftstunden je Kind und Woche Form I: 2,75 (25) 3,85 (35) 4,95 (45) Form II: 5,50 (25) 7,70 (35) 9,90 (45) Form III: 1,10 (25) 1,54 (35) 2,475 (45), dazu ebenso viele Ergänzungskraftstunden Leitungsstunden je Kind und Woche Form I: 0,25 / 0,35 / 0,45 Form II: 0,50 / 0,70 / 0,90 Form III: 0,20 / 0,28 / 0,45 Sonstige Personalkraftstunden je Kind und Woche Form I: 0,575 / 0,775 / 1,00 Form II: 1,65 / 2,30 / 2,95 Form III: 0,44 / 0,60 / 0,30 Wie voll eine Gruppe ist, sagt die prozentuale Wertigkeit je Kind: Form I und Form III mit 45 Stunden: 5 % (20 Kinder = 100 %), Form II: 10 % (10 Kinder = 100 %), Form III mit 25 oder 35 Stunden: 4 % (25 Kinder = 100 %). Eine Gruppe darf 100 % nicht überschreiten; was darüber liegt, ist Überbelegung nach § 28 Abs. 2 KiBiz. Verbindlich ist die Berechnung mit dem KiBiz-Personalstundenrechner der Landesjugendämter, die auch der Personalmeldung in KiBiz.web zugrunde liegt.